Notar

Die Beratung und Vertragsgestaltung in allen notariellen Bereichen übernimmt unser Notar Dr. Wolfgang Krafczyk, unterstützt von seinem erfahrenen Notarteam. Schwerpunkte liegen dabei im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht. An Dr. Krafczyk wenden sich Privatpersonen und Unternehmen mit ihren persönlichen Anliegen. Unser Notar ergänzt die Tätigkeit von Rechtsanwälten bei beurkundungsbedürftigen Transaktionen mit einschlägiger notarieller Erfahrung. Auch umfangreiche Verträge und Transaktionen wickelt er mit seinem routinierten und hochqualifizierten Team effizient und mandantenfreundlich ab. Die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter ist dabei ein wesentlicher Faktor.

Typische Arbeitsfelder von Beratung, Ausarbeitung und Beurkundung

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
  • Grundschuldbestellungen
  • Handels- und Vereinsregistereintragungen
  • Unternehmenskaufverträge
  • Unternehmensgründungen und -umwandlungen
  • Ehe- und Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Testamente
  • Stiftungen und Treuhandstiftungen
  • Schlüsselerzeugung für die elektronische Signatur von Verträgen

Dr. Wolfgang Krafczyk beurkundet darüber hinaus zweisprachig – in Englisch und Deutsch.

Ihre Ansprechpartner aus dem Notarteam

Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Carina Härke

Notarfachwirtin
0511 12171-37carina.haerke@krafczyk.de
Grundstücks- und Wohnungskäufe

Erika Ritter

Notarfachangestellte
0511 12171-19erika.ritter@krafczyk.de
Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Jennie Edelmann

Notarfachwirtin
0511 12171-30jennie.edelmann@krafczyk.de
Vollmachten, Erbschaftsverträge, Testamente

Marlene Winter

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
0511 12171-35marlene.winter@krafczyk.de
Ein Hinweis zu den Notarkosten

Die Kosten der Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Jeder Notar ist nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Die Beratung des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars.

Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes führt unter anderem dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.