Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und beraten sie bei allen Rechtsfragen im Leben einer Gesellschaft.
Wir legen Wert auf klare, praxisorientierte Konzepte und Lösungen, übernehmen zusätzlich aber auch die Vertretung im Rahmen einer streitigen Gesellschafterauseinandersetzung oder in Organhaftungsfragen. Bei Auslandsberührung, in Fragen des Bilanz- und des Steuerrechts sowie bei strafrechtlichen Implikationen steht unseren Mandanten die Expertise unserer langjährigen Kooperationspartner zur Verfügung.
Das Gesundheitswesen ist immer stärker gesetzlich reguliert. Daraus entstehen für sämtliche Leistungserbringer sowohl Chancen also auch Risiken. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, denn oft überschneiden sich sozial- und zivilrechtliche Fragestellungen. Ebenso entscheidend ist ein Verständnis für die wirtschaftlichen Interessen der Marktteilnehmer. Als Spezialisten arbeiten wir seit Kanzleigründung für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Apotheken und sonstige Leistungserbringer.
Wir vertreten und beraten in allen vertragsärztlichen, berufs-, approbations- und krankenhausrechtlichen Angelegenheiten. Wir entwickeln für unsere Mandanten rechtssichere und unternehmerisch wertvolle Lösungen. Mit tiefgreifenden Spezialkenntnissen im Medizin- und Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten ganzheitlich bei der Planung und Umsetzung ärztlicher Kooperationsgemeinschaften. So können wir typische Projekte optimal begleiten, zum Beispiel Gründungen, Umstrukturierungen, Auseinandersetzungen oder Übernahmen von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften. Weil wir berufs- und vertragsarztrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen, bewahren wir unsere Mandanten vorbeugend vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
Die genutzten Energiequellen und die Wege der Nutzung verändern sich spätestens seit der sog. Energiewende mit großer Geschwindigkeit. Ebenso schnell haben sich der Rechtsrahmen für die Erzeugung und die Verteilung, den Handel und den Verbrauch von Strom, Gas und Wärme gewandelt. Die bereits mit dem Neuen Energiewirtschaftsgesetz von 1996 eingeleitete Liberalisierung des Energiemarktes hat die Zahl der Marktteilnehmer auf allen Stufen der Wertschöpfungskette deutlich vervielfacht.
Wir haben an dieser Veränderung von Anfang an mitgewirkt – als Begleiter von jungen Unternehmen, den „Kindern der Liberalisierung“. Einige von ihnen haben es zu namhafter Größe und Bedeutung gebracht. Den Zutritt von Arealnetzbetreibern in den von Gebietsversorgern beherrschten Markt der Verteilnetze auf der „letzten Meile“ war u.a. Gegenstand eines Kartellverfahrens, das wir an der Seite eines Arealnetzbetreibers eingeleitet und bis zur Entscheidung des „Mainova“-Urteils des BGH erfolgreich begleitet haben. Daneben haben wir uns seit Anfang der 1990er-Jahre mit rechtlichen Konzepten für innovative dezentrale Versorgungsprojekte für Industrie und Wohnungswirtschaft einen Namen gemacht.
Wir stehen unseren Mandanten in sämtlichen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts zur Seite und unterstützen diese bei der Verwirklichung ihrer Projekte.
Wir beraten sämliche Marktakteure seit Jahrzehnten und vertreten sie außergerichtlich wie gerichtlich. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Dabei vertreren wir sowohl Bauherren, Projektentwickler, Käufer, Bauträger oder Makler. Wir kennen aus eigener jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars. Wir wissen, worauf es insbesondere bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt. Aufgrund eines breiten interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit starken und erfahrenen Partnern, gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“. Wir begleiten und beraten unsere Mandanten bei komplexen Transaktionsprozessen ebenso wie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Unser Fokus liegt dabei auf der Erarbeitung von Lösungen, die für unsere Mandanten geradlinig und wirtschaftlich sind.
IT- und Datenschutzrecht sind in der heutigen digitalen Welt von entscheidender Bedeutung, da sich Technologien rasant weiterentwickeln und die Nutzung von Daten stetig zunimmt. Im IT-Recht geht es um verschiedene Aspekte wie Vertragsgestaltung, eCommerce, Urheberrecht und Recht der Telemedien. Das Datenschutzrecht zielt darauf ab, personenbezogene Daten zu schützen. Beide Rechtsbereiche sind von einem ständigen Wandel der europäischen und nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt. Wir entwickeln für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen, die sich in der Praxis umsetzen lassen.
Wir verfügen über spezialisierte Erfahrung im IT- und Datenschutzrecht. Unsere Beratung ist praxisorientiert und auf die Bedürfnisse unserer Mandate zugeschnitten. Für nationale und internationale Unternehmen sowie Einzelpersonen entwickeln wir präventive Strategien und setzen ihre Interessen durch.
Die rechtlichen Herausforderungen im Bereich Künstlicher Intelligenz sind vielfältig: Einerseits müssen ethische, IT-sicherheitsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um den Schutz individueller Rechte zu gewährleisten. Andererseits ist die Haftungsfrage bei KI-Entscheidungen komplex, da KI-Systeme oft autonom agieren und ihre Entscheidungsgrundlagen nicht immer transparent sind. Aus regulatorischer Sicht sollen viele KI-Systeme fair, transparent und diskriminierungsfrei agieren. Wir helfen unsere Mandanten mit diesen vielfältigen, neuen rechtlichen Anforderungen.
Mit unserer spezialisierten Expertise sind wir Ihr idealer Partner für alle Fragen rund um Recht für Künstliche Intelligenz. Wir beraten Sie umfassend und individuell und unterstützen Sie dabei, die Chancen und Risiken von KI zu nutzen und gleichzeitig die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Die Gründung einer Stiftung stellt für immer mehr Menschen eine geeignete Form dar, privates Vermögen oder auch Unternehmenswerte dauerhaft – über das eigene Leben hinaus – anzulegen. Dabei spielen sowohl persönliche Gründe hinsichtlich der Zweckerfüllung als auch steuerliche Vorteile eine wichtige Rolle. Wir zeigen auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsformen unseren Mandanten hierbei zur Verfügung stehen und welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind.
Wir verfügen sowohl über umfassende Kenntnisse des Stiftungsrechts und zu Fragen der Gemeinnützigkeit, als auch über langjährige praktische Erfahrung als Testamentsvollstrecker, Stiftungsgründer, Vorstand und Kuratoriumsmitglied. Unseren Mandanten stehen wir bei Fragen nach dem geeigneten (anerkannten) Zweck, der Höhe des Stiftungsvermögens für eine dauerhafte Zweckerfüllung und die passende Organisation einer Stiftung zur Seite.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Regelung ihrer Vermögensnachfolge und entwickeln auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Regelungen für die Nachfolgeplanung. Bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen vertreten wir unsere Mandanten sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.
Wir erstellen praxiserprobte Vorsorgeregelungen für Krankheit und Notfälle in Form von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Trennung und Scheidung sind für die Mandanten in der Regel wirtschaftlich und emotional belastend. Wir bieten eine gleichermaßen kompetente wie einfühlsame Beratung, die an der Lebenssituation unserer Mandanten ausgerichtet ist. Wir suchen primär einvernehmliche Lösungen und erstellen Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, vertreten unsere Mandanten aber auch engagiert in allen familienrechtlichen Gerichtsverfahren.
Seit 35 Jahren entwickeln wir für unsere Mandanten neben der rechtlichen auch die emotional beste Lösung.