Ariane Hauptmann-Wild ist bereits seit den Anfängen der Kanzlei als Rechtsanwältin bei uns tätig und betreut vornehmlich Mandate im Bereich Erb- und Familienrecht.
Insbesondere Privatpersonen nutzen die Expertise und langjährige Erfahrung von Ariane Hauptmann-Wild bei der Gestaltung von Testamenten, Vorsorgeregelungen, Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Primär sucht Frau Hauptmann-Wild einvernehmliche Regelungen für ihre Mandanten, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung von Nachlässen, der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche oder in Trennungs- und Scheidungsfolgenangelegenheiten. Im Ernstfall ist sie engagierte Interessenvertreterin unserer Mandanten vor Gericht.