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13.11.2024

Datenleck bei Facebook: Leitentscheidungsverfahren des BGH zu Kontrollverlust als Schaden

13. November 2024 - Noch am Tag des Inkrafttretens des neuen Leitentscheidungsgesetzes hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Revisionsverfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta zum ersten Leitentscheidungsverfahren bestimmt.

Das Verfahren gegen Meta vor dem BGH (Az.: VI ZR 10/24) hat weitreichende Bedeutung. So sollen dort grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO geklärt werden – eine Thematik, die auch Auswirkung auf zahlreiche gleichgelagerte Verfahren haben wird, die derzeit noch vor deutschen Gerichten anhängig sind.

Hintergrund: Scraping-Angriff auf Facebook-Nutzerdaten

Gegenstand des Verfahrens ist ein Datenleck aus den Jahren 2018 und 2019. Unbekannte Täter hatten mithilfe der sogenannte Scraping-Methode (deutsch: schürfen) über die Kontakt-Import-Funktion von Facebook personenbezogene, nicht-öffentliche Daten von Millionen Nutzern extrahiert und zwei Jahre später im Darknet veröffentlicht. In der Folge hatten mehrere Kanzleien Ansprüche der massenhaft betroffenen Facebook-Nutzer gesammelt und vor den Gerichten gegen Meta geklagt.

Die Urteile in den unteren Instanzen fielen bislang unterschiedlich aus. Teilweise wurde den Betroffenen immaterieller Schadensersatz zugesprochen (LG Paderborn, Urteil vom 19. Dezember 2022, Az.: 3 O 99/22) während andere Gerichte die Klagen abwiesen (u.a. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023, Az.: 15 U 67/23; OLG Dresden, Urteil vom 16. April 2024, Az.: 4 U 213/24). Letzteres wurde oft damit begründet, dass die Kläger keinen hinreichenden Nachweis für eine spürbare Beeinträchtigung erbracht hätten, was eine der Voraussetzungen für einen DSGVO-Schadensersatzanspruch sei. In mehreren dieser Verfahren wurde Revision zum BGH eingelegt.

Leitentscheidungsverfahren soll Klarheit schaffen

Durch Vergleiche in letzter Minute konnte Meta eine höchstrichterliche Entscheidung in den Scraping-Fällen bisher stets verhindern. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 hat der BGH das Verfahren vor dem OLG Köln jedoch als Leitentscheidungsverfahren bestimmt und der Prozesstaktik von Meta den Riegel vorgeschoben (Az.: VI ZR 10/24).

Mit der Einführung von Leitentscheidungen soll in Massenverfahren mit ähnlich gelagerten Rechtsfragen – wie sie im Scraping-Komplex vorliegen – Grundsatzentscheidungen auch in den Fällen ermöglicht werden, in denen eine Revision aus prozesstaktischen Gründen wieder zurückgenommen wurde. So kann in jedem Fall eine richtungsweisende Entscheidung des BGH ergehen und die Arbeit der Zivilgerichte in weiteren anhängigen Verfahren effizienter gestaltet werden.

Grundlegende Rechtsfragen zu Art. 82 DSGVO

In seinem ersten Leitentscheidungsverfahren hat der BGH nun unter anderem zu entscheiden, ob der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten geeignet ist, einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DGSVO zu begründen. Daneben hat er Fragen zur Schadensbemessung und den Anforderungen an die Substantiierung einer Schadensersatzklage nach Art. 82 Abs. 1 DGSVO zu klären.

Je nachdem, wie der BGH diese Fragen beantwortet, könnte dies weitreichende Konsequenzen für Massenverfahren im Zusammenhang mit DSGVO-Verstößen haben. Eine verbraucherfreundliche Auslegung der Anforderungen könnte das Geschäftsmodell rund um Schadensersatzklagen bei Datenlecks weiter fördern und die Zahl entsprechender Verfahren erhöhen.

Ausblick

Im Rahmen seiner vorläufigen Einschätzung in der mündlichen Verhandlung vom 11. November 2024 teilte der BGH mit, dass wohl schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten für einen Schadensersatzanspruch ausreichen könnte. Dieser Verlust müsste zwar nachgewiesen werden, nicht jedoch zum Beispiel etwaige Befürchtungen oder Ängste. Darüber hinaus müsse Meta auch zukünftige Schäden aus der Datenschutzverletzung ersetzen, auch wenn diese derzeit noch nicht bekannt sind.

Der Verkündungstermin für das Urteil wurde auf den 18. November 2024 bestimmt. Nach der vorläufigen Einschätzung des BGH könnte mit einer Entscheidung zugunsten der Facebook-Nutzer zu rechnen sein.

Wir werden Sie zu allen aktuellen Entwicklungen rund um das Leitentscheidungsverfahren des BGH informieren.

Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Datenschutz und bei gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen DSGVO-Verstößen.

16.10.2024

Dr. Krafczyk und Partner unterstützt auch den diesjährigen Soldan Moot Court in Hannover

Dr. Krafczyk und Partner unterstützt auch den diesjährigen Soldan Moot Court in Hannover

16. Oktober 2024 - Letzte Woche fand der 12. Soldan Moot Court am Conti-Campus der Leibniz Universität Hannover statt. Der Soldan Moot Court bietet Studierenden der Rechtswissenschaft eine hervorragende Gelegenheit in die Rolle eines Anwalts zu schlüpfen, Schriftsätze zu erstellen und die Interessen fiktiver Mandanten in simulierten Gerichtsverhandlungen gegen Teams anderer Universitäten zu vertreten. Die wissenschaftliche und organisatorische Durchführung wurde erneut von Prof. Dr. Christian Wolf übernommen.

Dr. Wolfgang Krafczyk, Henry Krafczyk und Dr. Jan-Philipp Günther-Burmeister unterstützten den diesjährigen Wettbewerb als Juroren und Richter.

Darüber hinaus waren wir bei der Abendveranstaltung „Talks and Drinks zum Anwaltsrecht und Berufsperspektiven“ vertreten.

Auch unser neuer wissenschaftlicher Mitarbeiter, Viktor Klyk, nahm am diesjährigen Moot Court im Team Hannover II erfolgreich teil.

1.10.2024

Dr. Krafczyk und Partner verstärkt sich mit zwei weiteren Rechtsanwälten

Dr. Krafczyk und Partner verstärkt sich mit zwei weiteren Rechtsanwälten

1. Oktober 2024 - Dr. Krafczyk und Partner freut sich über Zuwachs. Patrick Fratczak und Marieke Mattern, zwei aufstrebende Rechtsanwälte, verstärken ab dem 1. Oktober 2024 das Team. Beide bringen umfangreiche Expertise in ihren Rechtsbereichen mit.

Patrick Fratczak ist spezialisiert auf das Gesellschaftsrecht und berät insbesondere nationale sowie internationale Mandanten im Rahmen von Unternehmensrestrukturierungen sowie in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen.

Marieke Mattern verfügt über umfassende Expertise im Bereich IP-, IT- und Datenschutzrecht. Ihr weiterer Fokus ist das Wettbewerbsrecht, in dem sie die Rechte von Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich schützt und durchsetzt.

Wir freuen uns sehr, Patrick Fratczak und Marieke Mattern in unserem Team willkommen zu heißen. Ihre Expertise und ihr Engagement werden unsere Kanzlei weiter voranbringen und unseren Mandanten eine noch bessere Beratung bieten“, sagt Dr. Wolfgang Krafczyk,Senior Partner der Kanzlei.

23.9.2024

Dr. Krafczyk und Partner stellt neue Partner bei ihrer 11. Vernissage vor

Dr. Krafczyk und Partner stellt neue Partner bei ihrer 11. Vernissage vor

23. September 2024 - Die Vorstellung ihrer beiden neuen Partner, Dr. Jan-Philipp Günther-Burmeister und Henry L. Krafczyk feierten über 100 Gäste, Mandanten und Freunde am Freitag, den 20. September 2024. Den Rahmen gab die 11. Vernissage der Kanzlei zur Eröffnung ihrer aktuellen Ausstellung der Werke von Ricarda Skibbe und Theodoros Nikolaidis. Bei sonnig warmen Herbstwetter untermalten David Milzow and Friends das Fest mit beschwingten Jazz Rhythmen. Der Praxisgründer Dr. Wolfgang Krafczyk hatte in seiner Eröffnungsrede allen Anlass zur Freude bei der Vorstellung aller Partner und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Mit 4 Partnern und insgesamt 7 Berufsträgern hat sich die Kanzlei auf die Herausforderungen ihrer Mandanten zukunftsorientiert eingestellt. Dr. Krafczyk hob die aktuellen Anforderungen an die Unternehmen im Bereich IT-, KI- und Datenschutzrecht einerseits und des Gesellschaftsrechts andererseits hervor. Die Gäste genossen die Atmosphäre mit angeregten Gesprächen in Haus und Garten bis in die späten Abendstunden.

Die Werke können freitags ab 16:00 Uhr nach Voranmeldung noch bis zum Mitte November angeschaut werden.

Ein besonderer Dank gilt dem gesamten Team der Kanzlei, ohne dessen Vorbereitung und Unterstützung die Veranstaltung so nicht möglich gewesen wäre!

1.7.2024

Dr. Krafczyk und Partner erneuert sich

Dr. Krafczyk und Partner erneuert sich

1. Juli 2024 - Zwei weitere erfahrene Rechtsanwälte steigen als Partner ein

Henry L. Krafczyk war bei EY Law im Fachbereich Litigation and Dispute Resolution tätig. Er vertritt Mandanten bundesweit in Gerichts- und Schiedsverfahren, insbesondere bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen, Gesellschafterstreitigkeiten und komplexen Haftungsfällen.

Dr. Jan-Philipp Günther-Burmeister – vorher bei EY Law, Volkswagen, Baker McKenzie tätig – ist auf IT-, Datenschutz- und KI-Recht spezialisiert. In seiner Tätigkeit berät er deutsche und internationale Unternehmen zu allen datenschutzrechtlichen Aspekten, E-Commerce, digitalen Geschäftsmodellen, IT-Verträgen, Software-IP sowie Fragen rund um künstliche Intelligenz und autonome Systeme.