Das Gesundheitswesen ist immer stärker gesetzlich reguliert. Daraus entstehen für sämtliche Leistungserbringer sowohl Chancen also auch Risiken. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, denn oft überschneiden sich sozial- und zivilrechtliche Fragestellungen. Ebenso entscheidend ist ein Verständnis für die wirtschaftlichen Interessen der Marktteilnehmer. Als Spezialisten arbeiten wir seit Kanzleigründung für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Apotheken und sonstige Leistungserbringer.
Wir vertreten und beraten in allen vertragsärztlichen, berufs-, approbations- und krankenhausrechtlichen Angelegenheiten. Wir entwickeln für unsere Mandanten rechtssichere und unternehmerisch wertvolle Lösungen. Mit tiefgreifenden Spezialkenntnissen im Medizin- und Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten ganzheitlich bei der Planung und Umsetzung ärztlicher Kooperationsgemeinschaften. So können wir typische Projekte optimal begleiten, zum Beispiel Gründungen, Umstrukturierungen, Auseinandersetzungen oder Übernahmen von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften. Weil wir berufs- und vertragsarztrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen, bewahren wir unsere Mandanten vorbeugend vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten.