Stiftungsrecht

Die Gründung einer Stiftung stellt für immer mehr Menschen eine geeignete Form dar, privates Vermögen oder auch Unternehmenswerte dauerhaft – über das eigene Leben hinaus – anzulegen. Dabei spielen sowohl persönliche Gründe hinsichtlich der Zweckerfüllung als auch steuerliche Vorteile eine wichtige Rolle. Wir zeigen auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsformen unseren Mandanten hierbei zur Verfügung stehen und welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind.

Typische Arbeitsfelder im Bereich des Stiftungsrechts

  • Stiftungsgründung zu Lebzeiten
  • Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin
  • Stiftungssatzung
  • Stiftungsgeschäft
  • Begleitung Errichtungsverfahren bei Stiftungsaufsicht und Finanzamt
  • Gemeinnützigkeit
  • Treuhandstiftung
  • Rolle des Vorstands, Kuratoriums/Beirats

Wir verfügen sowohl über umfassende Kenntnisse des Stiftungsrechts und zu Fragen der Gemeinnützigkeit, als auch über langjährige praktische Erfahrung als Testamentsvollstrecker, Stiftungsgründer, Vorstand und Kuratoriumsmitglied. Unseren Mandanten stehen wir bei Fragen nach dem geeigneten (anerkannten) Zweck, der Höhe des Stiftungsvermögens für eine dauerhafte Zweckerfüllung und die passende Organisation einer Stiftung zur Seite.

Ansprechpartner für

Stiftungsrecht

Dr. Wolfgang Krafczyk
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18
Maren Neuendorf
Sekretariat
Ulf Jürgens
0511 12171-18
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