Die genutzten Energiequellen und die Wege der Nutzung verändern sich spätestens seit der sog. Energiewende mit großer Geschwindigkeit. Ebenso schnell haben sich der Rechtsrahmen für die Erzeugung und die Verteilung, den Handel und den Verbrauch von Strom, Gas und Wärme gewandelt. Die bereits mit dem Neuen Energiewirtschaftsgesetz von 1996 eingeleitete Liberalisierung des Energiemarktes hat die Zahl der Marktteilnehmer auf allen Stufen der Wertschöpfungskette deutlich vervielfacht.
Wir haben an dieser Veränderung von Anfang an mitgewirkt – als Begleiter von jungen Unternehmen, den „Kindern der Liberalisierung“. Einige von ihnen haben es zu namhafter Größe und Bedeutung gebracht. Den Zutritt von Arealnetzbetreibern in den von Gebietsversorgern beherrschten Markt der Verteilnetze auf der „letzten Meile“ war u.a. Gegenstand eines Kartellverfahrens, das wir an der Seite eines Arealnetzbetreibers eingeleitet und bis zur Entscheidung des „Mainova“-Urteils des BGH erfolgreich begleitet haben. Daneben haben wir uns seit Anfang der 1990er-Jahre mit rechtlichen Konzepten für innovative dezentrale Versorgungsprojekte für Industrie und Wohnungswirtschaft einen Namen gemacht.