Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Regelung ihrer Vermögensnachfolge und entwickeln auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Regelungen für die Nachfolgeplanung. Bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen vertreten wir unsere Mandanten sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.
Wir erstellen praxiserprobte Vorsorgeregelungen für Krankheit und Notfälle in Form von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.